Schließe

[286] Schließe, 1) ein zusammengebogenes Blech od. auch ein eiserner Keil od. Splint, welcher bei der Verkeilung zweier Gegenstände in das mit dem Loche versehene Ende. eines Schließbolzens (s.u. Bolzen 1) gesteckt wird, um das Zurückgehen des Bolzens, also die Lösung der Verkeilung zu verhindern; 2) bei Gitterwerken ein Stab, welcher zwei Schnörkel zusammen hält; 3) so v.w. Anker; 4) so v.w. Schutzbret; 5) bei Stangenkünsten ein starkes Bret, welches mit drei Löchern, Schließlöchern, versehen ist u. zwei Lenker verbindet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 286.
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