[286] Schließer, 1) so v.w. Gefangenwärter; 2) bei Packhöfen eine Person, welche die Waaren unter ihrem Beschlusse u. Aufsicht hat; 3) S.u. Schließerin, so v.w. Ausgeber u. Ausgeberin; 4) (Anat.), so v.w. Schließmuskel.
Adelung-1793: Schließer, der