Schließer

[286] Schließer, 1) so v.w. Gefangenwärter; 2) bei Packhöfen eine Person, welche die Waaren unter ihrem Beschlusse u. Aufsicht hat; 3) S.u. Schließerin, so v.w. Ausgeber u. Ausgeberin; 4) (Anat.), so v.w. Schließmuskel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 286.
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