[464] Schulgesetze, 1) Grundsätze, nach welchen eine Schule eingerichtet ist u. nach denen die Lehrer sich zu richten haben. Die verschiedenen S. sind in vielen Ländern in Dienstanweisungen für die Schullehrer, in Regulativen für den Unterricht etc. zusammengestellt u. bilden dann die Grundlage für den ganzen Schulorganismus, z.B. das Volkssculengesetz in Sachsen seit 1833. 2) Vorschriften, nach denen sich die Schüler einer Schule zu richten haben; bekannt werden sie den Schülern gemacht durch Aufhängen der auf eine Tafel gedruckten od. geschriebenen Gesetze, öfteres Vorlesen u. Einhändigen beim Eintritt in die Schule.