Schulhalter

[464] Schulhalter, 1) so v.w. Schulmeister; 2) Einer, welcher während der Vacanz bei einer Schulstelle den Unterricht ertheilt; 3) so v.w. Winkelschullehrer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 464.
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