[472]Schulzenlehn (Schulzengut), in manchen Gegenden ein Bauernlehn, mit dessen Besitz zugleich gegen mancherlei Freiheiten das Amt eines Dorfschulzen, Dorfrichters od. Dorfschöppen (s.u. Schöppe) verbunden ist.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 472.