[486] Schutzgeld, die Abgabe, welche dem Landesherren od. der Commun für Ertheilung des Schutzes entrichtet wird, welcher einer bestimmten Klasse von Unterthanen, z.B. den Juden, od. anderen Personen,[486] z.B. den Schutzbürgern, Hausgenossen, zu Theil wird.