Schutzwaldungen

[487] Schutzwaldungen, die Wälder auf Gebirgen, Höhenzügen, steilen Gehängen, an Flußufern. Sie müssen unter allen Umständen erhalten werden, weil von ihnen die Beseitigung nachtheiliger klimatischer Veränderungen u. Verwüstungen des Bodens abhängt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 487.
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