[732] Secundär (v. lat. Secundarius), 1) einem Ersten nachstehend od. auch diesem beigefügt, die zweite Stelle in einer Folge einnehmend; so Secundärschulen, s. Secondairschulen; so Secundäre Gebirge, die Übergangs- u. Flötzgebirge, Mittelgebirge. Secundäre Wurzeln (Secundariae radices), so v.w. Adventivwurzeln; 2) nachfolgend, untergeordnet, abhängig; 3) in Folge einer anderen Krankheit, od. nicht an dem ursprünglichen Sitz der Krankheit erscheinend; vgl. Primär.