Segelstreichen
[767] Segelstreichen, 1) s.u. Segel S. 766; 2) eins Art Begrüßung, welche ein Schiff einem ihm begegnenden größeren Schiffe, einem Castell, in dessen Schußweite es kommt, beweist, besteht meist in dem Herablassen der obersten Flagge od. des Topsegels; s.u. Seerecht S. 758.