Sexagenarĭus

[922] Sexagenarĭus (lat.), 1) was 60 enthält, z.B. vom Maß 60 Zoll, von Menschen 60 Jahr alt; daher bes. in Rom 2) ein Bürger, welcher wegen des zurückgelegten 60. Jahres (von wo das Greisenalter begann) von den Pflichten des Dienstes für den Staat entbunden war. Nach der Sage wurden die Sexagenarii von dem Pons sublicius in den Tiber geworfen od. vielmehr von der Stimmbrücke der Comitien, d.h. sie brauchten nicht mehr bei den Comitien zu erscheinen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 922.
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