[288]Sonnenstich, 1) Gehirnentzündung durch heftige Einwirkung der Sonne auf den bloßen od. nur leicht bedeckten Kopf, bes. bei Betrunkenen od. Schlafenden veranlaßt; 2) so v.w. Sonnenbrand; 3) so v.w. Koller.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 288.