[533]Spezerei, Gewürze od. gewürzartige Pflanzenstoffe, bes. in so fern solche um ihres Geruchs willen zu Räucherungen, Salben etc. geschätzt werden. Der damit handelt heißt Spezereihändler.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 533.