[886]Strafbuch, 1) Buch, worin die aufgelegten u. eingezogenen Strafen aufgezeichnet sind; 2) bes. bei der Erziehung junger Leute ein Buch, in welches die Namen derjenigen, welche Fehler begangen haben, als Strafe eingetragen werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 886.