[100] Superiorität (v. lat.), 1) höhere Stellung sammt den damit verbundenen Ansprüchen u. Rechten; 2) die Überlegenheit, Vorrang, Obergewalt; 3) (Log.), S. u. das Gegentheil, Inferiorität, das Verhältniß der Über- u. Unterordnung der Begriffe. Bei Urtheilen besteht die S. des einen darin, daß es, als ein allgemeines, das andere (niedere) als ein besonderes unter sich hat.