[102] Supplik (v. lat.), 1) eine demüthige Bitte, Bittschrift (s.d.); 2) eine nochmalige Erläuterung des Rechtes eines Beklagten nach einem ihm nachtheiligen Urtheile. Supplikant, Einer, welcher bittend einkommt, eine Bittschrift vorträgt od. einreicht.