Sykophanten

[129] Sykophanten (v. gr.), 1) in Athen Leute, welche diejenigen anzeigten, welche gegen ein Staatsgesetz Feigen ausführten; 2) Leute, welche sich ein Geschäft daraus machten Andere gegen einander aufzureizen u. Processe zu stiften, wo sie sich dann als Sachwalter aufdrängten u. die Sache meist so lange führten, bis die Clienten verarmt waren; 3) ränkevolle, boshafte Ankläger, welche es als Gewerbe betrieben Andere mit falscher Anklage zu bedrohen od. auch wirklich anzuklagen, blos um selbst einen Nutzen davon zu ziehen. Daher Sykophantie, hämische, böswillige od. falsche Anklage (s. Athen, Ant. I. C). Das Sykophantenwesen nahm bes. seit der Zeit des Perikles in Athen sehr über Hand u. erhielt sich, trotzdem daß die Sykophantie mit schweren Strafen bedroht war, unter dem im Schwange gehenden Demagogenthum, lange Zeit. Über Klagen gegen die S. entschieden die Thesmotetä, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 129.
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