Thorgeld

[542] Thorgeld, ein Stück Geld, z.B. ein Groschen, Schilling (Thorgroschen, Thorschilling) à Person, welches man in einem Stadtthore, bes. für den Einlaß nach bereits erfolgtem Thorschluß u. Abends nach Läutung der Thorglocke, entrichtet u. welches zu dem städtischen Einkommen gehört; jetzt ist es fast allenthalben abgeschafft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 542.
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