Überblatten

[104] Überblatten, zwei Stücken Bauholz, welche sich rechtwinkelig od. schräg überkreuzen sollen, so tief ausschneiden, daß sie zusammengefügt, bündig mit einander sind, d.h. nur die Dicke eines einzelnen Holzes haben (bündige Überblattung).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 104.
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