Überfahren

[105] Überfahren, 1) ein Feld u. dgl. mit dahin gefahrener Erde bedecken; 2) einen Gang, mit der Arbeit durch denselben gehen od. auch über ihn hinweg; mit Örtern u. Strecken überfahren, mit einem Stollort od. einer Strecke durch den Gang gehen; mit Querschlag überführen, aus einem Hauptgange seitwärts Örter treiben u. dadurch zu einem Gange gelangen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 105.
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