[449] Verbeugung, das Beugen des Körpers vor einem Andern als Zeichen der Ehrerbietung gegen ihn; wie dies mit Anstand auf eine leichte u. natürliche Weise gemacht werden müsse, lehrt die Tanzkunst. Bei Frauenzimmern heißt dieselbe Handlung Verneigung, weil dabei vorzüglich die Knie gebogen werden, der Oberkörper mehr gerade bleibt.