[521] Versorgungsanstalten, öffentliche Anstalten, wo alte u. gebrechliche Leute, welche ihre Stelle in der menschlichen Gesellschaft nicht mehr ausfüllen u. bes. sich nicht mehr ernähren können, daher ihrer Familie zur Last fallen, Wohnung, Nahrung u. Kleidung, auch wohl noch einen Zuschuß als Taschengeld erhalten. Es sind dies bes. die Hospitäler (s.d.), auch Armen- u. Krankenhäuser für Unheilbare gehören hierher. Vgl. Lebensversicherungen, Rentenanstalten, Tontinen u. Wittwenkassen.