[688] Vorhut, 1) so v.w. Avantgarde; 2) das Recht ein Grundstück früher als andere Berechtigte mit seinem Viehe zu behüten; vgl. Hutungsgerechtigkeit.
Adelung-1793: Vorhut, die
Brockhaus-1837: Vorhut
Herder-1854: Vorhut
Meyers-1905: Vorhut