Vorrechnen

[695] Vorrechnen, etwas im Voraus berechnen, was später noch einer genaueren Berechnung unterliegt. Daher Verrechnung, an Orten, wo nur eine mehrjährige Kirchrechnung durch die Behörde abgenommen wird, die jährliche Rechnungsabnahme über Einnahme u. Ausgabe bei einer Kirchgemeinde, welche von dem Ortsgeistlichen u. einigen Gemeindegliedern vollzogen wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 695.
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