Vorschneiden

[697] Vorschneiden, 1) der Ordnung nach vor Andern schneiden, bes. in der Landwirthschaft unter der Reihe der Schnitter der erste, der Vorschneider (Vorschnitter) sein; 2) bei Tische die Speisen zerschneiden u. den Gästen vorlegen; an Höfen ist dazu häufig ein besonderer Vorschneider.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 697.
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