Wartschild

[869] Wartschild (Her.), ein lediger Schild od. Platz im Schilde, welcher dazu bestimmt ist, daß er noch eine Figur aufnehme, wie er sich z.B. im kurpfälzischen Wappen fand.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 869.
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