Wehrvieh

[13] Wehrvieh, 1) das zum Inventarium eines Guts gehörige Vieh, vgl. Wehr 4); 2) die guten Schafe, welche nach dem Verkauf der unbrauchbaren überwintert werden sollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 13.
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