[104]Werkeintheilung, od. Eintheilung des Werkes, die Festsetzung der zu einem gewissen Webmuster erforderlichen Schäftezahl u. die Bestimmung darüber, wo u. wie viel Litzen an jedem Schafte erfordert werden.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 104.