[453] Xenĭa (gr.), 1) Gastlichkeit, Gastfreundschaft; 2) Fremdheit in einem Staate, Gegensatz des Bürgerthums u. Bürgerrechts; 3) in Athen unbefugte Anmaßung des Bürgerrechts; die Klage deshalb Xenias graphe) wurde bei den Nautodiken angebracht.