[722] Zügellosigkeit, das rücksichtslose, mit Nichtachtung der durch Gesetz, Sitte u. gesellschaftliche Verhältnisse gebotenen Beschränkungen des eigenen Willens verbundene Streben nach Befriedigung unserer Lüfte u. Begierden. Wenn die Ausgelassenheit mehr einseitig, durch übermächtige Aufregung eines Affectes entstanden, vorübergehend u. nicht absichtlich verletzend ist, so tritt die Z. in ihrem Streben nach völliger Ungebundenheit geflissentlich die gesetzliche Ordnung mit Füßen, ist mehr in einer allgemeinen fehlerhaften Richtung des Charakters begründet u. verhält sich zu jener wie Leidenschaft zum Affect.