Zuwachs

[756] Zuwachs, 1) was in einem Walde jährlich nachwächst; nur so viel darf jährlich geschlagen werden; 2) was der Landmann auf seinen Grundstücken an Getreide, Heu, Wein, Obst etc. erbaut, auch an jungem Vieh selbst aufzieht; 3) s. Accession; daher Zuwachsungsrecht, so v.w. Accrescenzrecht (s.d.), vgl. Accession; 4) bei den Truppen die neu eingestellten Mannschaften, welche statt der gestorbenen u. verabschiedeten in die Bestandliste aufgenommen werden, u. überhaupt jeder zur Vermehrung des Corps dienende Zugang.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 756.
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