[760] Zweidrittel (Zweidrittelstücke), in Norddeutschland die Gulden, in so fern sie dem Werth von 2/3 Thaler gleichkommen, mögen sie nach dem 18-, 20-, 45- od., wie seit 1792 einige Zeit in Preußen, nach dem 21 Guldenfuß ausgeprägt sein; neue Z. heißen bes. die nach dem 18 Guldenfuß ausgeprägten Z. älterer u. neuerer Zeit von Braunschweig, Hannover, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Schwedisch-Pommern, welche noch gegenwärtig in Hamburg Curs haben; auch Preußen hat deren 1796 für den Handel mit Hamburg geprägt.