Zweirechtiger Köper

[763] Zweirechtiger Köper, hat zwei rechte Seiten, gewöhnlich so, daß auf beiden Seiten gleich viel von Kette u. Schuß sichtbar ist, od. so, daß auf beiden zum größten Theile Schuß sichtbar ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 763.
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