[763]Zweirechtiger Köper, hat zwei rechte Seiten, gewöhnlich so, daß auf beiden Seiten gleich viel von Kette u. Schuß sichtbar ist, od. so, daß auf beiden zum größten TheileSchuß sichtbar ist.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 763.