Firma

[85] Firma (firm; raison, firma; ragione). Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen gilt übereinstimmend auch jede Privateisenbahn als Kaufmann und muß deshalb eine Firma haben.

Die Firmen der Privatbahnen sind in der Regel Sachfirmen und enthalten meist Hinweise auf die geographische Lage der Bahnen, so auf die Endpunkte der Bahnen (Lübeck-Büchener, Aussig-Teplitzer, Kaschau-Oderberger Eisenbahn), auf die geographische Hauptrichtung, in der die Bahnlinie verläuft (Südbahngesellschaft, Compagnie des chemins de fer de l'Est, Great Northern Ry, Russische Südwestbahnen), auf das von der Bahn durchzogene Land (Westfälische Landeseisenbahn, Andalusische Eisenbahn, Sardinische Eisenbahnen), auf Flüsse (Wolga-Don-Eisenbahn, Main-Neckarbahn – jetzt verstaatlicht), auf Gebirge (Arlberg-, Gotthard-, Jura-, Simplonbahn), auf Meere (Gesellschaft der Mittelmeerbahnen), zu denen die Bahn in geographischer Beziehung steht. Früher nahmen die Privatbahnen vielfach auch die Namen von Mitgliedern der Herrscherfamilien ihres Landes in ihre F. auf (Franz Joseph-Bahn, Kaiserin Elisabethbahn, Friedrich Franz-Bahn, Victor Emanuel-Bahn).

Verstaatlichte Privateisenbahnen werden im gewöhnlichen Sprachgebrauch häufig noch lange Zeit nach der Verstaatlichung mit der früheren Privatbahnfirma bezeichnet.

In Rußland haben die verstaatlichten Privatbahnen zumeist die frühere F. beibehalten (z.B. Direktion der Russischen Südwestbahnen). In ähnlicher Weise hat man auch in Österreich der amtlichen Bezeichnung verstaatlichter Bahnen die frühere F. zu grunde gelegt (z.B. k. k. Nordbahndirektion, k. k. Direktion für die Linien der Staatseisenbahngesellschaft, k. k. Nordwestbahndirektion u.s.w.); s. auch Eisenbahnbehörden.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 85-86.
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