Gemischte Züge

[273] Gemischte Züge (mixed trains, trains for passenger and goods traffic; trains mixtes; treni misti), Züge, die gleichzeitig der Güter- und Personenbeförderung dienen. Auf Bahnen mit geringer Verkehrsentwicklung müssen Personen und Güter aus wirtschaftlichen Gründen vielfach mit denselben Zügen befördert werden. Auch auf Strecken mit lebhaftem Verkehr kann dies bei den vielseitigen Verkehrswünschen der Bevölkerung zweckmäßig sein, wenn andernfalls nicht auf die Erfüllung einzelner Wünsche der entstehenden Kosten wegen verzichtet werden soll (s. die Artikel Betriebssystem und Fahrplan). Die vorwiegend der Personenbeförderung[273] dienenden Züge gelten in solchem Falle als Personenzüge (s.d.), während die vorwiegend der Güterbeförderung dienenden Züge als Güterzüge (s.d.) behandelt werden. Zu welcher Gattung ein Zug gehört, wird durch die Dienstfahrpläne bekanntgegeben (EBO., § 54 [2]). Da die für die fahrdienstliche Behandlung des Zuges maßgebende Gattungsbezeichnung durch das Wort G. nicht zum Ausdruck kommt, so wird dieses in den zur Sicherheit des Eisenbahnbetriebes erlassenen Verordnungen und den für die Ausführung des Fahrdienstes herausgegebenen Vorschriften in Deutschland, Frankreich und auch in anderen Ländern überhaupt nicht mehr angewendet.

Güterzüge, die zur Personenbeförderung mitbenutzt werden, dürfen auf den deutschen Eisenbahnen nicht über 110 Wagenachsen stark sein (EBO., § 54 [6]). In Bezug auf die Stellung der Personenwagen in Güterzügen besteht in Österreich die Vorschrift, daß die Wagen womöglich in der zweiten Hälfte des Zuges sich befinden sollen. In den anderen Ländern ist die Bestimmung hierüber der Eisenbahnverwaltung überlassen. Die Abfertigungsweise der G. ist auf den einzelnen Bahnhöfen, je nach den Bahnsteig- und Gleiseanlagen, verschieden. Wenn nun auch die Stellung der Personenwagen am Schluß und die Stellung der aus- und einzusetzenden Güterwagen an der Spitze der G. die Regel bildet, so gibt es doch Fälle, in denen dringende Gründe dafür sprechen, hiervon abzuweichen und eine andere Wagenfolge zu wählen. Auf den deutschen Bahnen dürfen in den G. Wagenpaare, die durch die Ladung selbst verbunden sind, nicht eingestellt werden, wenn auf der betreffenden Strecke reine Güterzüge gefahren werden und diese zur Beförderung derartiger Wagen ausreichen.

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 273-274.
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