[448] Österreichisch-ungarische Staatseisenbahngesellschaft priv. (1367∙937 km), 1855 gegründete Privateisenbahngesellschaft; ihre ungarischen Linien wurden 1891, die österreichischen Linien 1908 verstaatlicht. Seither betreibt die Gesellschaft unter ihrer bisherigen Firma lediglich ihre Werke und Fabriken in Österreich (Kohlenwerke in Böhmen) sowie ihre Berg- und Hüttenwerke und Domänen in Ungarn.
Das österreichische Netz bestand im Zeitpunkt der Verstaatlichung aus den alten Linien (einschließlich Chotzen-Braunau und Sekundärbahnen), aus dem Ergänzungsnetz und der Brünn-Rossitzer Linie.
1. Das alte Netz, 1151∙597 km lang, bestand aus den Strecken: Teilstrecke der Verbindungsschleife zwischen dem unteren und dem oberen Bahnhofe Brünn (0∙554 km), Bodenbach-Brünn und Böhmisch-Trübau-Olmütz (471∙390 km), Chotzen-Braunau und Wenzelsberg-Starkotsch (107∙495 km), Marchegg-Ungarische Grenze (2∙304 km), Wien-Brucka. L.-Grenze (41∙170 km), Chotzen-Leitomischl (21∙778 km), PřelouČ-Prachovic und Tasovic-Kalk-Podol (21∙310 km), PořiČan-Sadska (5∙762 km), Kralup-Welwarn (9∙744 km), Lobositz-Libochovitz (13∙763 km), Sadska-Nimburg (7∙716 km), PeČek-Zasmuk-BeČvar, Bošic-Kauřim und Bošic-Svojšic (28∙419 km), MinkoviČ-Svoleňoves (7∙593 km), Rudelsdorf-Landskron (3∙486 km), Brünn-Tischnowitz-Vorkloster und Zwittawa-Uferbahn (29∙350 km), Schwarzbach-Littau (2∙531 km), Freudenauer Flügelbahn (1∙156 km), Jenšovic-Lužec (3∙173 km), Segen Gottes Okřiško (51∙299 km), Studenetz-Groß-Meseritsch (22∙260 km), Enzersdorf-Poysdorf (9∙198 km), Schwechat-Mannersdorf samt Verbindungskurve in Götzendorf (29∙435 km), Ottendorf-Mittelsteine (10∙713 km), Brünn-Vlarapaß samt Abzweigungen (188∙795 km), Bruck-Hainburg (21∙306 km) und Brandeis a. E.-Čelakovic-Mochov (11∙927 km).
2. Das Ergänzungsnetz umfaßte die Strecken: Teilstrecke der Verbindungsschleife zwischen dem unteren und dem oberen Bahnhof Brünn (1∙357 km), Wiert-Stadlau-Strelitz (143∙66 km), Stadlau-Marchegg (35∙606 km), Grußbach-Znaim (25∙604 km), Schlachthausbahn (2∙526 km), Abzweigung Süßenbrunn (6∙147 km), Donauuferbahn (0∙920 km) und Schleppbahn zum Wiener Zentralviehmarkt (0∙526 km).
3. Die Brünn-Rossitzer Linie von Brünn über Segen Gottes nach Oslawan (29∙070 km).
Die Ö., deren Netz vor dem Verkauf der ungarischen Linien von der österreichisch-deutschen Grenze bei Bodenbach und Halbstadt bis zur ungarisch-rumänischen Grenze bei Orsova und Verciorova sich erstreckt hat, bildet das wichtigste Bindeglied für den Verkehr von Ungarn nach Deutschland und durchzieht die reichen Industriegebiete Mährens und Böhmens.
Anfang 1855 wurde unter der Bezeichnung »K. k. priv. österreichische Staatsbahngesellschaft« eine Gesellschaft errichtet, an die 1855[448] die Konzession für die folgenden Staatsbahnlinien überging, u.zw.:
1. für die nördliche Staatsbahn von Bodenbach nach Brünn und Olmütz;
2. für die südöstliche Staatsbahn von Marchegg nach Szolnok und Szegedin;
3. für die im Bau begriffene Staatsbahn von Szegedin nach Temesvár (eröffnet 1856);
4. für die bereits erbaute Eisenbahn von Lissava über Oravicza nach Bazias;
5. für eine Linie von Temesvár gegen die Donau (Jassenova), eröffnet 1858.
Als Entgelt für diese Bahnen und für die den Konzessionären unter einem überlassenen Bergwerke und Domänen, dann die Steinkohlen- und Eisenwerke im Banat u.s.w. erhielt der Staat 170 Mill. Fr.
Den Konzessionären wurde für die gesamte Ablösungssumme eine Jahresrente von 52/10% garantiert.
Der Umstand, daß die nördliche sowohl als die südöstliche Linie der Staatsbahn untereinander und mit der Hauptstadt Wien keine andere Verbindung hatten als mittels der Kaiser Ferdinands-Nordbahn, veranlaßte schon die Gründer der Gesellschaft, durch den Ankauf der Wien-Raaber Bahn (1855) und durch Abschluß des sog. geheimen Vertrags mit der Staatsverwaltung für die allfällige unmittelbare Verbindung ihrer beiden Hauptlinien und für deren unmittelbare Einmündung in Wien Vorsorge zu treffen. Dieser Vertrag berechtigte die Gesellschaft, zu jeder Zeit die Marchegg-Szegediner Eisenbahnlinie in einen eigenen Bahnhof nach Wien zu führen und überdies mit einem der Äste der Bodenbach-Brünn-Olmützer Bahn zu vereinigen.
Zu diesem Zweck überreichte sie 1861 ein Gesuch um die Konzession des sog. Ergänzungsnetzes, umfassend:
1. eine Verlängerung der südöstlichen Linie von Marchegg über Stadlau nach Wien mit der Einmündung in den Bahnhof der Wien-Raaber Bahn;
2. eine Hauptlinie, die von Stadlau abzweigt, über Laa geht und in die Brünn-Rossitzer Bahn bei der Butscheiner Mühle (etwa 1∙5 Meilen westlich von Brünn) einmündet;
3. eine Verbindung der nördlichen Linie mit dem Rossitzer Bahnhof in Brünn; endlich
4. eine Zweigbahn, die von der Linie Stadlau-Butscheiner Mühle bei Grußbach abzweigt und in Znaim ausmündet.
Die Kaiser Ferdinands-Nordbahn legte bei der Regierung gegen die Erteilung dieser von der Ö. nachgesuchten Konzession Protest ein, nachdem sie hierin eine Verletzung ihrer Privilegialrechte erblickte.
So entstand jener langjährige Streit zwischen Nordbahn und Ö., der nach vielen Zwischenfällen schließlich (s. Kaiser Ferdinands-Nordbahn) durch Verleihung der Konzession vom 1. Dezember 1866 an die Ö. zu deren gunsten entschieden wurde.
Mit der Konzessionierung des Ergänzungsnetzes, das 1870 dem Betrieb übergeben wurde, erreichte die Ö. ihre vollständige Unabhängigkeit.
In das Jahr 1870 fällt die pachtweise Betriebsübernahme der Brünn-Rossitzer Bahn, sowie die Konzessionierung und Eröffnung der Vizinalbahn Valkány-Perjámos in Ungarn (ihrer Anlage nach die erste in Ungarn, eröffnet am 26. Oktober 1870).
1877 erfolgte die Eröffnung der Linie Halbstadt-Reichsgrenze bei Neusorge, durch die die Ö. die lang angestrebte unmittelbare Verbindung mit dem preußischen Staatsbahnnetz erhielt.
1874 erlangte die Ö. die Konzession für die Linie Temesvár-Orsova. (Die Eröffnung erfolgte 18761878.)
An das rumänische Eisenbahnnetz bei Verciorova erhielt die Ö. Anschluß durch die 1878 erfolgte Eröffnung der 90 km langen Strecke Karánsebes-Orsova.
Die Bestrebungen der Ö. um die Konzession einer Linie Kikinda-Belgrad sowie um den Bau und Betrieb der serbischen Bahnen sind erfolglos geblieben.
Große Aufmerksamkeit wendete die Ö. einem rumänisch-bulgarischen Eisenbahnplan zu. Es sollte eine Eisenbahn von Krajova über Alexandria, Sistowa und Tirnowa, dann über den Balkan nach Eski-Sagra zum Anschluß an die bereits bestehende Linie Philippopel-Adrianopel Konstantinopel gebaut werden.
1882 erfolgte die endliche Beilegung der jahrelangen Mißhelligkeiten mit der ungarischen Regierung durch ein mit Ges.-Art. XLV vom Jahre 1882 sanktioniertes Übereinkommen.
Die neuen Vereinbarungen bestimmten die Errichtung eines selbständigen Verwaltungsrats und einer selbständigen Direktion für die ungarischen Linien in Budapest; die Berechtigung der ungarischen Regierung, das staatliche Einlösungsrecht rücksichtlich der ungarischen Linien unabhängig von den österreichischen Linien der Gesellschaft schon vom 1. Januar 1895 an jederzeit ausüben zu können; Austausch der Linie Bruck-Uj-Szöny gegen die Waagtalbahn bei gleichzeitiger Konzessionserteilung für die Verlängerung der letzteren von Trencsén nach Sillein (eröffnet 1889); Konzessionierung von 200 km Lokalbahnen; Verzicht der Gesellschaft auf jeden selbständigen Anschluß an die Orientbahnen; gegenseitige Einstellung jedweden Wettbewerbs; Vereinbarung von Kartellen über die Teilung des Verkehrs.
Das Bekanntwerden des Vertrags mit der ungarischen Regierung veranlaßte den Abschluß einer Vereinbarung der Ö. mit der österreichischen[449] Regierung, womit letztere die volle Gleichberechtigung Österreichs in bezug auf das Einlösungsrecht, die Tarife u.s.w., sowie die Sicherstellung der Ausgestaltung des Bahnnetzes in Österreich erreichte.
Die Gesellschaft trat nun unter der Firma »Priv. österreichisch-ungarische Staatseisenbahngesellschaft« in ein neues Entwicklungsstadium. Es wurde je ein Direktorium für die österreichischen und ungarischen Linien in Wien sowie in Budapest errichtet.
Auf Grund der Vereinbarungen im Jahre 1882 erfolgte 1884/87 die Konzessionierung zahlreicher Lokalbahnen an die Ö.
Die ungarische Regierung, die im Sinn des Vertrags von 1882 erst nach Ablauf des Jahres 1894 berechtigt gewesen wäre, die ungarischen Linien des Unternehmens einzulösen, hat auf Grund des Vertrags vom 7. Juni 1891 diese Linien mit Zurückbeziehung auf den 1. Januar 1891 gegen eine Jahresrente von 9,598.560 fl. erworben.
Die Domänen, Berg- und Hüttenwerke in Ungarn mit den Werksbahnen verblieben der Gesellschaft.
Am 21. Oktober 1908 wurde zwischen der österreichischen Regierung einerseits und der Gesellschaft anderseits ein Übereinkommen abgeschlossen, das die Erwerbung der österreichischen Eisenbahnlinien sowie einiger Bestandteile des sonstigen Vermögens dieser Gesellschaft durch den Staat zum Gegenstand hatte. Dieses Übereinkommen erhielt durch Ges. vom 30. März 1909 die verfassungsmäßige Genehmigung, und erfolgte am 15. Oktober 1909 die Übernahme der Bahn in den Staatsbetrieb.
Der Staat übernahm eine Reihe von Prioritätsanlehen der Gesellschaft zur Selbst- und Alleinzahlung, so daß eine direkte Zahlung eines Einlösungspreises an die Gesellschaft unterblieb. Die Belastung des Staates entsprach auf Grund eines 4%igen Zinsfußes, bezogen auf den 1. Januar 1908, von welchem Tage ab die Erwerbung erfolgte, einem Kapitalsbetrage von 690,423.118 K.
Der Gesellschaft verblieben zur Selbstzahlung nur die 5%igen Prioritätsanlehen von 1873 und 1874 im Reste von K 26,409.925∙16, das 5%ige Prioritätsanlehen der Brünn-Rossitzer Eisenbahn von 1872 im Reste von K 1,214.658∙06 und das 3%ige Markprioritätsanlehen von 1895 im Reste von K 60,364.696∙77.
Von der Erwerbung durch den Staat waren die gesellschaftlichen Kohlenwerke und industriellen Anlagen in Böhmen ausgenommen.
Die Gesellschaft bezahlte der Staatsverwaltung einen Kapitalsbetrag von 16 Mill. K.
Die Gesellschaft übertrug an die Staatsverwaltung die sämtlichen in ihrem Besitze befindlichen Aktien und Prioritätsobligationen der k. k. priv. böhmischen Kommerzialbahnen, sowie sämtliche Aktien der Svoleňoves-SmeČnaer Eisenbahnaktiengesellschaft.
Die von der Gesellschaft empfangenen Staatsvorschüsse aus dem Titel der Staatsgarantie für das Ergänzungsnetz samt den von diesen Vorschüssen aufgelaufenen Zinsen hatte die Gesellschaft nicht rückzuerstatten.
Diese Garantieschuld betrug samt Zinsen Ende 1907 75,359.016 K.
Dr. Pollaczek.
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