Freigericht

Freigericht – Geheigericht.Pistor., VI, 99.

Unter diesem Gericht ist die Gerichtsbarkeit des Burggrafen von Friedberg in der Wetterau verstanden. Da es besonders streng war, wurde es ein peinigendes genannt.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1154.
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