Judengericht

* Dreimul züm Jüden-Gerecht. (Jüd.-deutsch. Warschau.)

Bei dreimaliger Wiederholung einer Sache. Dem altrabbinischen Gerichtsverfahren entnommen, laut welchem der Angeklagte dreimal vorgeladen werden musste.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 2. Leipzig 1870.
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