Polizeisache

In Polizeisachen gilt keine Appellation.

Polizeisachen und Justizsachen sind verschiedener Natur. Den Anordnungen der Polizei muss, weil in der Regel Gefahr im Verzuge ist, sofort Folge geleistet werden, wobei der Rechtsweg gegen Irrungen oder Uebergriffe derselben später eingeschlagen werden kann.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 3. Leipzig 1873, Sp. 1372.
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