[249] * Ein pommerscher Schlurf.
Etwa einen Trunk thun. Es geschah dies in Pommern früher in der Art, dass die Theilnehmer zuletzt unter dem Tisch lagen oder nach Hause getragen werden mussten. »Es kam öfter vor«, sagt Fr. Hasenow in einem Artikel Aus dem pommerschen Trinkcomment vor 400 Jahren in der Oderzeitung (Stettin 1867, Nr. 531), »dass aus den Berathungen in einer Geheimrathssitzung oder in einem fürstlichen Familiencongress tagelang nichts wurde, weil man dieselben mit einem pommerschen Schlurf begann und dann die Theilnehmer rathsunfähig von dannen geführt oder getragen werden mussten.«