Städtel

* Er känn sich sein Städtel allein bestehen. (Jüd.-deutsch. Warschau.)

D.h. er kann ohne fremde Hülfe seine Person, sein Eigenthum vertheidigen. Wird zugerufen, wenn jemand in einem Streite die Partei des Stärkern ergreift.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 765.
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