Verwahrlosung
Verwahrlosung ist die Mutter aller Brüche. – Graf, 325, 275; Klingen, 184a, 1.
Brüche steht hier für Wette, oder das an den Richter zu zahlende Strafgeld, das auch dann erhoben wurde, wenn jemand aus blosser Fahrlässigkeit ein Gesetz übertreten, ein Unrecht begangen hatte.