Viehkauf

Viehkauf ist kein Kniekauf.

D.h. er darf nicht übers Knie gebrochen werden, er muss mit Ueberlegung geschehen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 4. Leipzig 1876, Sp. 1632.
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