Währmann
Währmann haben hilft nicht (bei Injurien). – Eiselein, 626; Graf, 352, 412.
»Die Berufung eines Schmähers auf dritte Personen als Gewährsleute wendet die Klage wegen Ehrenkränkung oder Verleumdung nicht ab; denn jeder muss seine Rede selbständig vertreten.«