[1003] Das Verbrêchen, des -s, plur. ut nom. sing. 1. Der Infinitiv des vorigen Zeitwortes als ein Hauptwort gebraucht, in welchem Falle es in der 1sten, 2ten und 4ten Bedeutung des Zeitwortes, doch ohne Plural, vorkommt. 2. Als ein eigenes Hauptwort und mit dem Plural, in welcher Gestalt es nur allein in dem letzten figürlichen Falle der dritten Bedeutung üblich ist, eine muthwillige oder vorsetzliche Handlung wider ein Strafgesetz zu bezeichnen; wo es doch am häufigsten von schweren Vergehungen dieser Art gebraucht wird. Ein Verbrechen begehen. Sich eines Verbrechens schuldig machen. Viele Verbrechen auf sich laden. Sein Verbrechen erkennen, bereuen, leugnen u.s.f. Ein Verbrechen aus etwas machen, es dafür halten oder ausgeben. Aus diesem unschuldigen Vergnügen machte man mir ein Verbrechen.
Adelung-1793: Verbrechen
Brockhaus-1911: Teilnahme am Verbrechen · Verbrechen · Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen · Politische Verbrechen und Vergehen
Herder-1854: Verbrechen · Politische Verbrechen u. Vergehen
Kirchner-Michaelis-1907: Verbrechen
Meyers-1905: Verbrechen der beleidigten Majestät · Teilnahme am Verbrechen · Politische Verbrechen · Verbrechen [1] · Zusammentreffen der Verbrechen · Verleitung zum Verbrechen · Verbrechen [2] · Konkurrenz der Verbrechen · Fleischliche Verbrechen · Erwiderung von Verbrechen · Aufforderung zum Verbrechen · Fortdauerndes Verbrechen · Gewohnheitsmäßiges Verbrechen · Gewerbsmäßiges Verbrechen · Fortgesetztes Verbrechen
Pierer-1857: Theilnahme an einem Verbrechen · Verbrechen [1] · Verbrechen [2] · Concurrenz der Verbrechen · Fleischliche Verbrechen · Qualificirte Verbrechen