[793] Fortdauerndes Verbrechen, auch Dauerverbrechen genannt, dasjenige Verbrechen, bei dem, wie z. B. bei monatlanger Freiheitsentziehung, der vom Gesetz unter Strafe gestellte Tatbestand ununterbrochen verwirklicht wird. Verschieden davon ist nicht nur das fortgesetzte Verbrechen (s.d.), sondern auch das Zustandsverbrechen, das einen dauernden rechtswidrigen Zustand schafft, der als solcher strafrechtlich nicht mehr in Betracht kommt, z. B. Körperverletzung mit dauerndem Siechtum.
Adelung-1793: Verbrechen, das · Verbrechen
Brockhaus-1911: Teilnahme am Verbrechen · Verbrechen · Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen · Politische Verbrechen und Vergehen
Herder-1854: Verbrechen · Politische Verbrechen u. Vergehen
Kirchner-Michaelis-1907: Verbrechen
Meyers-1905: Verbrechen der beleidigten Majestät · Teilnahme am Verbrechen · Politische Verbrechen · Verbrechen [1] · Zusammentreffen der Verbrechen · Verleitung zum Verbrechen · Verbrechen [2] · Fleischliche Verbrechen · Erwiderung von Verbrechen · Aufforderung zum Verbrechen · Fortgesetztes Verbrechen · Konkurrenz der Verbrechen · Gewohnheitsmäßiges Verbrechen · Gewerbsmäßiges Verbrechen
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