Fortdauerndes Verbrechen

[793] Fortdauerndes Verbrechen, auch Dauerverbrechen genannt, dasjenige Verbrechen, bei dem, wie z. B. bei monatlanger Freiheitsentziehung, der vom Gesetz unter Strafe gestellte Tatbestand ununterbrochen verwirklicht wird. Verschieden davon ist nicht nur das fortgesetzte Verbrechen (s.d.), sondern auch das Zustandsverbrechen, das einen dauernden rechtswidrigen Zustand schafft, der als solcher strafrechtlich nicht mehr in Betracht kommt, z. B. Körperverletzung mit dauerndem Siechtum.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 793.
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