[793] Fortgesetztes Verbrechen (Delictum continuatum), Bezeichnung für eine Mehrheit verbrecherischer Handlungen, die wegen ihrer äußern Gleichartigkeit und wegen ihres innern, psychischen Zusammenhanges strafrechtlich als ein einziges Verbrechen beurteilt und mit einer einzigen Strafe belegt werden sollen. So wird eine Reihe von ehebrecherischen Akten als Ein Ehebruch, der fortgesetzte Verkauf verdünnter Milch als Eine Warenfälschung, der wiederholte Eingriff in anvertraute Gelder als Eine Unterschlagung betrachtet und bestraft, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen. Vgl. Wachenfeld, Theorie der Verbrechenskonkurrenz (Berl. 1893); Prager, Zur Lehre vom fortgesetzten Verbrechen (Fürth 1896); Höpfner, Einheit und Mehrheit der Verbrechen (Berl. 1901).
Adelung-1793: Verbrechen, das · Verbrechen
Brockhaus-1911: Teilnahme am Verbrechen · Verbrechen · Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen · Politische Verbrechen und Vergehen
Herder-1854: Verbrechen · Politische Verbrechen u. Vergehen
Kirchner-Michaelis-1907: Verbrechen
Meyers-1905: Verbrechen der beleidigten Majestät · Teilnahme am Verbrechen · Politische Verbrechen · Verbrechen [1] · Zusammentreffen der Verbrechen · Verleitung zum Verbrechen · Verbrechen [2] · Fleischliche Verbrechen · Erwiderung von Verbrechen · Aufforderung zum Verbrechen · Fortdauerndes Verbrechen · Konkurrenz der Verbrechen · Gewohnheitsmäßiges Verbrechen · Gewerbsmäßiges Verbrechen
Pierer-1857: Theilnahme an einem Verbrechen · Verbrechen [1] · Verbrechen [2] · Concurrenz der Verbrechen · Fleischliche Verbrechen · Qualificirte Verbrechen