[809] Gewohnheitsmäßiges Verbrechen im weitern Sinne bildet den kriminalpsychologischen Gegensatz zum Gelegenheitsverbrechen (vgl. Kriminalpsychologie). Im engern Sinne spricht man von gewohnheitsmäßigem Verbrechen dann, wenn infolge wiederholter Begehung der Tat die Triebkraft des verbrecherischen Reizes verstärkt, die Widerstandskraft geschmälert, mithin ein Hang zur weitern Begehung des Verbrechens hervorgerufen ist. In diesem Sinne spielt die Gewohnheitsmäßigkeit auch im deutschen Strafrecht eine, wenn auch unklare und untergeordnete Rolle bei Münzfälschung, Kuppelei, Hehlerei, [809] Wucher (Strafgesetzbuch, § 150, 180, 260 302 d u. e). Vgl. Gelegenheitsverbrecher und Gewerbsmäßiges Verbrechen.
Adelung-1793: Verbrechen, das · Verbrechen
Brockhaus-1911: Teilnahme am Verbrechen · Verbrechen · Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen · Politische Verbrechen und Vergehen
Herder-1854: Verbrechen · Politische Verbrechen u. Vergehen
Kirchner-Michaelis-1907: Verbrechen
Meyers-1905: Verbrechen der beleidigten Majestät · Teilnahme am Verbrechen · Politische Verbrechen · Verbrechen [1] · Zusammentreffen der Verbrechen · Verleitung zum Verbrechen · Verbrechen [2] · Fleischliche Verbrechen · Erwiderung von Verbrechen · Aufforderung zum Verbrechen · Fortdauerndes Verbrechen · Konkurrenz der Verbrechen · Gewerbsmäßiges Verbrechen · Fortgesetztes Verbrechen
Pierer-1857: Theilnahme an einem Verbrechen · Verbrechen [1] · Verbrechen [2] · Concurrenz der Verbrechen · Fleischliche Verbrechen · Qualificirte Verbrechen