[476] Die Instanz heißt die Gerichtsbehörde, der Gerichtshof: die erste Instanz sind die Untergerichte, dann kommt die zweite etc. die letzte Instanz [476] ist die höchste Behörde, bei der zuletzt in einer Sache ein Urtheil gesprochen wird, wider welches man nichts mehr einwenden kann. – Außerdem heißt Instanz auch das anhaltende, ernstliche Begehren einer Parthei, oder einer Person.