Die Instanz

[476] Die Instanz heißt die Gerichtsbehörde, der Gerichtshof: die erste Instanz sind die Untergerichte, dann kommt die zweite etc. die letzte Instanz [476] ist die höchste Behörde, bei der zuletzt in einer Sache ein Urtheil gesprochen wird, wider welches man nichts mehr einwenden kann. – Außerdem heißt Instanz auch das anhaltende, ernstliche Begehren einer Parthei, oder einer Person.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 476-477.
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