Compensation

Compensation

[452] Compensation wird nach dem Lateinischen die Ausgleichung gegenseitiger Foderungen genannt.

Hat z.B. Jemand von einem Andern eine Summe Geld zu fodern, dieser aber für gelieferte Arbeit oder aus einem andern rechtlichen Grunde, eine gleich große Gegenfoderung, so sagt man, ihre Foderungen compensiren sich, d.h. sie heben sich gegenseitig auf. Werden bei Rechtsstreiten die Gerichtskosten compensirt, so hat jede Partei ihren Antheil zu bezahlen. – Compensationspendel an Pendeluhren sind solche, die aus verschiedenartigen nebeneinander befestigten Metallstäben, z.B. Eisen und Messing bestehen, und so eingerichtet sind, daß die durch Wärme und Kälte hervorgebrachte Verlängerung oder Verkürzung des Pendels auf die Geschwindigkeit seiner Schwingungen fast ohne Einwirkung bleibt. Im Allgemeinen wird dabei der durch nebenstehende Abbildung versinnlichte Grundsatz beobachtet, an der C D E F einen stählernen Rahmen darstellt, innerhalb dessen die in D E befestigten Kupferstäbe G I und K K den metallenen Querstab G H tragen. In diesem ist bei 0 der Pendelstab mit der Linse P befestigt und durch eine Öffnung in D E hindurchgeführt. Werden nun durch Wärme die äußern Stahlstangen verlängert, so müßte G H um etwas sinken, der Pendel also länger werden und sich langsamer bewegen, wenn nicht dieselbe Wärme auch die Kupferstäbe verlängerte die dadurch G H, wenn Alles richtig berechnet ist, um so viel heben, als das durch die Verlängerung der Stahlstäbe bewirkte Sinken betrug, sodaß die Verlängerung der einen Stäbe durch die der andern compensirt wird, was auf umgekehrte Weise auch bei Verkürzung der Stäbe durch Kälte geschieht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 452.
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