Don gratuit

[585] Don gratuit, d.i. freiwilliges Geschenk, wird eine außerordentliche, allein freiwillig zugestandene Abgabe genannt, welche bei gewissen Veranlassungen vom Regenten herkömmlich verlangt oder auch ungefodert von den Ständen des Landes gewährt wird. Es kommt dies besonders in Ländern vor, wo die ausdrückliche Bewilligung der Stände zur Erhebung neuer Abgaben nöthig ist, und geschah sonst z.B. auch in den östr. Niederlanden und in den deutschen Ländern mit ständischen Verfassungen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 585.
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